Einnahmen nachweisen – Pflicht zur Anschaffung einer Registrierkasse!

Ende 2010 hat das Bundesfinanzministerium die Aufzeichnungspflichten für Unternehmer mit Barumsätzen präzisiert und für jene Betriebe, die weniger moderne Geräte nutzen, eine Übergangsfrist bis Ende 2016 festgelegt. Firmenchefs, die von dieser Ausnahmeregelung profitieren, sollten sich jedoch zeitig um eine Alternative für ihre alte Kasse kümmern und diese Investition fest einplanen, denn es gibt keine weitere Kulanz. Generell gilt: Damit die Erfassung von Bareinnahmen effizienter kontrolliert werden kann, sind beim Einsatz elektronischer Registrierkassen alle Kasseneinzeldaten revisionssicher über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren. PC-BÜRO bietet Ihnen hier sowohl den Anschluss an Registrierkassen der Fa. CASIO als auch der Fa. Vectron an. Des Weiteren hat PC-BÜRO eine eigene PC-Touchkasse (volltouchfähig) im Angebot. Welches neue Gerät sich für den Einsatz in Ihrem Unternehmen anbietet, sollte unbedingt im Vorhinein geklärt werden. Fragen Sie nach unseren interessanten Leasingangeboten.

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