PC-BÜRO bietet Transparenz in der Lebensmittelkennzeichnung.
Auf Basis der Artikelstammdaten erstellt PC-BÜRO eine Aufstellung aller kennzeichnungspflichtigen Allergene sowie alle erforderlichen Daten im Bereich der Nährwertermittlung. Es erfolgt eine automatische Kommunikation mit den einzelnen Kassen. Eine Aktualisierung der Daten mit Ihrer BÄKO gibt es auf Knopfdruck per Schnittstelle.
Am 13. Dezember 2014 tritt die neue europaweit einheitliche Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV (VO Nr. 1169/2011) für die Lebensmittel- und Nähwertkennzeichnung in Kraft. Gleichzeitig werden damit alle bisher gültigen national geltenden Verordnungen der Mitgliedstaaten ersetzt.