Konsignationslager (Verwaltung und Abrechnung)

Das Zusatzmodul <Konsignationslager> ist ein Warenlager eines Lieferanten oder Dienstleisters, welches sich in der Nähe des Kunden (Abnehmers) befindet. Die Ware verbleibt solange im Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde sie aus dem Lager entnimmt. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme findet eine Lieferung als Grundlage der Rechnungsstellung statt.
Rechtlich handelt es sich in Deutschland beim Konsignationslagervertrag um einen Lagervertrag nach § 467 HGB mit kaufrechtlichen Elementen.                                                                                                                      Quelle:Wikipedia

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