Ab dem 1. Januar 2017 müssen Registrierkassen jeden Vorgang einzeln elektronisch aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen muss das Finanzamt jederzeit auslesen können. Die Daten müssen unveränderbar sein, sämtliche Buchungen muss das Unternehmen den Betriebsprüfern digital zur Verfügung stellen können. Jede nachträgliche Veränderung muss dokumentiert werden. Die Betriebe haben die Möglichkeit, eine neue Software auf ihrer bisherigen Kasse zu installieren oder eine neue zu kaufen.
Ab 1. Januar 2020: Die Kassenrichtlinie, die die Bundesregierung im Jahr 2010 beschlossen hat, wird zum 1. Januar 2017 verbindlich. Doch es gibt bereits ein neues Gesetz über die Einführung manipulationssicherer Kassensysteme. Dieses gilt ab 1. Januar 2020 beziehungsweise ab 1. Januar 2023 für Unternehmen, deren aktuelle Registrierkassen nicht mit dieser technischen Sicherheitseinrichtung aufrüstbar sind.