Verfahrensdokumentation

Spätestens seit Einführung der Kassen-Nachschau Anfang 2018 müssen auch kleine Unternehmen jederzeit eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation vorlegen können, wollen sie keine Hinzuschätzungen riskieren.

Laut Rn. 151 ff. der GoBD müssen buchführungs- bzw. aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Die Softwarelösung PC-BÜRO unterstützt Unternehmen dabei, ihr internes Kontrollsystem zu dokumentieren.