GDPdU Schnittstelle (offene Schnittstelle)
PC-BÜRO stellt eine neuartige „offene“ GDPdU Schnittstelle vor Seit dem 01.01.2002 kann die Finanzverwaltung nach dem Paragraph 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Betriebsprüfung Unterlagen die durch das Datenverarbeitungssystem erstellt wurden sowohl einsehen, aber auch nutzen. Das funktioniert durch einen unmittelbaren Datenzugriff, bei dem der Betriebsprüfer unmittelbar durch Hard-und Software des Steuerpflichtigen in die … Weiterlesen …